Gebäudeschäden treten in vielfältiger Form auf – etwa durch Feuchtigkeit, Risse, Setzungen, Schimmel, Abdichtungsfehler oder mangelhafte Bauausführung. Als erfahrener Bausachverständiger erstelle ich fachlich fundierte Gutachten über Schäden an Gebäuden, die sowohl privat als auch gerichtlich verwertbar sind.

Mehr Infos zum Thema GutachtenWeniger anzeigen

Im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit dokumentiere ich die vorliegenden Schäden präzise, ermittle deren technische Ursachen und bewerte das Ausmaß der Beeinträchtigung. Je nach Zielsetzung erfolgt zusätzlich eine Einschätzung zur Kostenfolge, zur Sanierungserforderlichkeit sowie zur Zurechenbarkeit gegenüber Verursachern (z. B. Bauunternehmer, Handwerker, Eigentümergemeinschaft).

Meine Gutachten werden eingesetzt zur:

  • Klärung von Schadensursachen und Verantwortlichkeiten
  • Beweissicherung bei strittigen Baumängeln
  • Vorbereitung von gerichtlichen Verfahren oder Vergleichsverhandlungen
  • Unterstützung von Käufern, Eigentümern oder Versicherungen

Beweissicherung am Bau – dokumentieren, bevor Schäden entstehen

Im Bauwesen ist die rechtzeitige und sachverständige Beweissicherung ein wesentliches Instrument zur Vermeidung oder Klärung späterer Streitigkeiten. Als unabhängiger Bausachverständiger dokumentiere ich den baulichen Ist-Zustand vor Beginn geplanter Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ebenso wie bereits eingetretene Schäden, um im Streitfall belastbares Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.

Mehr Infos zum Thema BeweissicherungWeniger anzeigen

Die Beweissicherung erfolgt neutral, technisch nachvollziehbar und gerichtsfest, wahlweise als Privatbeweissicherung oder im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens (§ 485 ZPO). Die Dokumentation umfasst die fotografische Erfassung, schriftliche Beschreibung, technische Einordnung sowie – falls erforderlich – Messungen und weitergehende Analysen.

Typische Anlässe für eine Beweissicherung:

  • Vor Beginn von Bauvorhaben in der Nachbarschaft (z. B. Tiefgaragen, Anbauten, Abbrucharbeiten)
  • Bei Rissbildungen, Setzungen, Feuchteschäden
  • Im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Zur Absicherung von Eigentümern, Bauherren oder Hausverwaltungen
  • Bei Gewährleistungsfragen gegenüber Bauträgern oder Handwerkern

Wohnflächenberechnung nach WoFlV – fachgerecht und rechtssicher

Die korrekte Ermittlung der Wohnfläche ist ein zentraler Faktor bei Kauf, Verkauf, Vermietung oder Bewertung einer Immobilie. Als Bausachverständiger erstelle ich Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2003 oder prüfe vorhandene Angaben auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Mehr zum Thema WohnflächenberechnungWeniger anzeigen

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist in der Regel dann maßgeblich, wenn Wohnraum vermietet oder verkauft wird – insbesondere bei Verträgen nach dem 01.01.2004 oder wenn ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde (z. B. im Notarvertrag). Fehlerhafte Berechnungen – insbesondere bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen oder Gemeinschaftsflächen – führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Nachteilen.

Ebenfalls relevant ist die Zweite Berechnungsverordnung bis 2003 die in der Praxis noch häufig anzutreffen ist. Diese Berechnungsvariante ist in der Praxis noch häufig insbesondere bei Altbauten anzutreffen und ist auch Gerichtlich anerkannt, wenn sie dem vertraglichen Stand zur Bauzeit entspricht und im konkreten Einzelfall maßgeblich vereinbart oder anwendbar ist.

Ich biete:

  • Neuaufmaß und Flächenberechnung nach WoFlV (inkl. Aufschlüsselung nach Räumen)
  • Prüfung vorhandener Wohnflächenangaben (z. B. in Exposés, Teilungserklärungen oder Kaufverträgen)
  • Bewertung von Abweichungen im Hinblick auf zulässige Toleranzen
  • Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen, z. B. bei Preisabweichung pro Quadratmeter

Prüfung und Bewertung von Abrechnungen nach VOB – sachverständig und nachvollziehbar

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) regelt die vertraglichen Grundlagen bei Bauvorhaben, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen oder standardisierten Bauverträgen im privaten Bereich.

Mehr zum Thema Abrechnung nach VOBWeniger anzeigen

In der Praxis kommt es bei der Abrechnung nach VOB jedoch häufig zu Unklarheiten, fehlerhaften Aufmaßen oder nicht nachvollziehbaren Mengenansätzen.

Als Bausachverständiger unterstütze ich Sie bei der Prüfung, Bewertung und sachgerechten Aufbereitung von Abrechnungen nach VOB – unabhängig, technisch fundiert und praxisorientiert.

Meine Leistungen im Bereich der Abrechnungsprüfung:

  • Nachvollziehbarkeit und Plausibilität von Mengen und Massen
  • Kontrolle von Aufmaßen und Leistungsverzeichnissen
  • Bewertung von Nachträgen nach § 2 VOB/B (z. B. Mengenänderungen, geänderte oder zusätzliche Leistungen)
  • Bewertung von Streitfällen über Mehrmengen, Minderleistungen oder Abzüge
  • Aufbereitung zur Klärung in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren

Beratung beim Kauf einer Immobilie oder Wohnung

Technische Beratung vor Immobilienkauf – Risiken erkennen, Schäden vermeiden

Ein Immobilienkauf ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden – insbesondere, wenn Bauschäden, versteckte Mängel oder fehlerhafte Flächenangaben erst nach Vertragsabschluss erkannt werden.

Mehr Infos zum Thema KaufberatungWeniger anzeigen

Als unabhängiger Bausachverständiger biete ich Ihnen eine fachlich fundierte Kaufberatung für Bestandsimmobilien und Neubauten – vor Ort, sachlich und auf Wunsch auch mit schriftlicher Bewertung.

Sie erhalten eine sachlich präzise Einschätzung, ob die Immobilie technische Risiken aufweist und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu erwarten sind. Dies schafft Klarheit – und kann vermeidbare Folgekosten im mehrstelligen Bereich verhindern.

Schimmel und Feuchtebelastung in Innenräumen

Ursachenfeststellung bei Schimmelpilzbefall und Feuchte in Innenräumen

Die Entstehung von Schimmelpilzbefall und Feuchte in Innenräumen kann vielfältige Ursachen haben.

Zu den häufigsten Faktoren zählen Feuchteinfiltrationen von außen oder innen, ein falsches Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten sowie bauliche Mängel oder Schäden an den betroffenen Bauteilen.

Mehr zum Thema Schimmel und FeuchteWeniger anzeigen

Eine präzise und fundierte Ursachenfeststellung ist entscheidend, um geeignete Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung und zur nachhaltigen Schadensvermeidung einzuleiten.

Als zertifizierter Sachverständiger (TÜV Rheinland) für Schimmelbewertung analysiere ich systematisch die baulichen Gegebenheiten sowie das Nutzerverhalten und erarbeite daraus eine belastbare Beurteilung, die als Basis für Sanierungsmaßnahmen und weiterführende Entscheidungen dient.

Begleitung bei der Abnahme von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Die Abnahme von Gemeinschaftseigentum sowie von Wohnungen (Sondereigentum) stellt einen entscheidenden Schritt bei Neubau- oder Sanierungsprojekten dar.

Mängel, Ausführungsmängel oder Abweichungen von den vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben bei der Abnahme häufig unentdeckt – mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen für Erwerber oder Eigentümergemeinschaften.

Mehr Infos zum Thema Abnahme-BegleitungWeniger anzeigen

Ich unterstütze Wohnungskäufer, Erwerbergemeinschaften und Hausverwaltungen vor der offiziellen Abnahme und Übergabe durch eine fachkundige Prüfung der Bauausführung, die Erfassung sichtbarer Mängel und die Erstellung sachverständiger Stellungnahmen.

Damit erhalten Sie eine belastbare Grundlage zur Wahrung Ihrer Ansprüche und zur Vermeidung späterer Konflikte mit Bauträgern oder ausführenden Firmen.

Sachverständiger für altersgerechten Umbau von Gebäuden

Der altersgerechte Umbau von Zugangsbereichen, Wohnungen oder Gebäuden erfordert eine umfassende technische, funktionale und baurechtliche Bewertung der bestehenden Bausubstanz und der daraus resultierenden Machbarkeit.

Mehr Infos zu altersgerechtem UmbauWeniger anzeigen

Als Bausachverständiger für Altersgerechte Umbauten (HWK für Schwaben) unterstütze ich Bauherren, Eigentümer sowie auch Eigentümergemeinschaften bei der sachgerechten Umsetzung barrierefreier oder barrierearmer Maßnahmen im Bestand.

  • Begutachtung vorhandener Bausubstanz
  • Technische Beratung zur Nachrüstbarkeit wie Aufzüge, Rampen, bodengleiche Duschen und schwellenlose (arme) Übergänge
  • Bewertung von Bestandsgrundrissen und deren Erschließungssystem
  • Feststellen von baulichen Mängeln oder Barrieren, die der altersgerechten Nutzung entgegenstehen
  • Erarbeiten von Lösungsvorschlägen
  • Begleitende Qualitätssicherung

Je nach Aufgabenstellung erfolgt die Beurteilung unter Berücksichtigung relevanter Regelwerke wie der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), sofern diese für den Einzelfall anwendbar oder vereinbart ist.